Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 22.12.2000
Bis ins Jahr 2015 sollen alle europäischen Gewässer einen ökologisch guten Zustand erreichen. Das heisst unter anderem, dass für jeden Fluss ein Soll- und ein Ist-Zustand ermittelt werden muss. Bis Ende 2004 musste die erste Bestandsaufnahme abgeschlossen sein.
Gleichzeitig werden Leitbilder erarbeitet, das heisst es wird abgeschätzt, wie in welchem Zustand unsere Flüsse sein sollten. Hierbei gilt: je naturnäher (je weniger Einfluss des Menschen bemerkbar ist), desto besser.
Flüsse halten sich nicht an nationale Grenzen. Diese Tatsache greift die EG-Wasserrahmenrichtlinie auf: Europas Flüsse werden in Flussgebietseinheiten, also nach Einzugsgebieten, eingeteilt und fordern so eine neue Form europäischer Zusammenarbeit.